
Ab heute, Montag 14.4.2025, tritt eine neue Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) in Kraft, die eine gezielte Anpassung der bestehenden Importbeschränkungen in Bezug auf die Maul- und Klauenseuche (MKS) vorsieht. Mit dieser Regelung wird das bisher weitreichende Einfuhrverbot für bestimmte tierische Produkte aus Ungarn nicht mehr flächendeckend angewendet. Stattdessen beschränkt sich das Verbot nun auf jene Gebiete, die gemäß EU-Seuchenrecht als Schutz-, Überwachungs- oder weitere Sperrzonen klassifiziert sind. Die neuen Regelungen erscheinen notwendig, um sowohl die heimische Fleischproduktion als auch den Tierschutz zu sichern. Die betroffenen Produktgruppen aus den Restrunktionsgebieten umfassen:
Betroffene Produktgruppen:
Produktgruppen |
---|
lebende Tiere empfänglicher Arten |
frisches Fleisch und Rohmilch |
Gülle und Stallmist |
Wildbret, Wild in der Decke sowie Jagdtrophäen |
Diese Maßnahmen sind Teil eines umfassenden Vorsorgekonzepts, das Österreich in enger Zusammenarbeit mit der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES), den Nachbarstaaten und der Europäischen Kommission vorantreibt. Das Hauptziel dieser Verordnung ist es, die Einschleppung der hochansteckenden Tierseuche auf österreichisches Staatsgebiet zu verhindern und damit die Qualität der heimischen Fleischerzeugnisse zu gewährleisten.
Erfreulich ist, dass die Veterinärbehörden in Ungarn und der Slowakei bereits intensive Maßnahmen zur Bekämpfung der Seuche ergriffen haben. Die positive Entwicklung der epidemiologischen Lage ermöglicht nun eine geographische Differenzierung des Importverbots, ohne dabei das hohe Schutzniveau zu gefährden.
Die verstärkten Grenzkontrollen und die vorübergehende Schließung von kleineren Grenzübergängen bleiben unverändert aufrecht. Zudem gelten strenge Biosicherheitsvorgaben für alle Betriebe. Wöchentliche flächendeckende Beprobungen in der Überwachungszone und risikobasierte Untersuchungen in der erweiterten Sperrzone werden weiterhin durchgeführt, um die Sicherheit der heimischen Tierbestände zu gewährleisten.
Die AGES evaluiert die epidemiologische Lage kontinuierlich. Die Umsetzung aller Schutzmaßnahmen erfolgt in enger Absprache mit den zuständigen Ministerien, Landesbehörden und der Europäischen Kommission, um die Qualität unserer Lebensmittel und das Wohl der Tiere zu schützen.
Für aktuelle Informationen über die geltenden Schutz-, Überwachungs- oder Sperrzonen können interessierte Konsumenten die Website der Verbrauchergesundheitsbehörde besuchen: www.verbrauchergesundheit.gv.at.